Sicherheit auf
höchstem Niveau!

Ihr vertrauensvoller Partner für professionellen Brandmeldeschutz & Sicherheitstechnik

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Sicherheit auf
höchstem Niveau!

Ihr vertrauensvoller Partner für professionellen Brandmeldeschutz & Sicherheitstechnik

ISO Zertifizierte Brandmeldeanlagen & Notfallsysteme

Unser umfassendes Komplett-Paket umfasst nicht nur die Planung und Installation, sondern auch die professionelle Inbetriebnahme und Testphase. Wir gewährleisten die ordnungsgemäße Abnahme durch eine Prüfstelle gemäß den Richtlinien TRVB 123 S. Als Fachfirma sind wir auf ESSER Brandmeldeanlagen fokussiert.

ISO Zertifizierte Brandmeldeanlagen & Notfallsysteme

Unser umfassendes Komplett-Paket umfasst nicht nur die Planung und Installation, sondern auch die professionelle Inbetriebnahme und Testphase. Wir gewährleisten die ordnungsgemäße Abnahme durch eine Prüfstelle gemäß den Richtlinien TRVB 123 S. Als Fachfirma sind wir auf ESSER Brandmeldeanlagen fokussiert.

Aktuelles

Neue Dressen für Damen-Jugend Team des SC Orth an der Donau

Seit 2021 engagiert sich KG Technik nicht nur für erstklassigen Brandmeldeschutz, sondern auch für den lokalen Jugendsport. Als Teil unserer Unternehmensphilosophie ist es uns eine Herzensangelegenheit, junge Talente zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Leidenschaft für den Fußball auszuleben.

In diesem Sinne haben wir stolz die Dressen, für das Mädelsteam des SC Orth an der Donau gesponsert!

Link: https://www.facebook.com/scorthdonau

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Unsere Produkte

Sicher. Flexibel. Einfach.

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IQ8 Control

Die IQ Control ist ein Standardprodukt der ESSER-Familie und eine der beliebtesten Brandmeldezentralen auf dem Markt. Mit fünf Busleitungen ermöglicht sie ein Ringsystem für bis zu 635 Teilnehmer.

Trotz der Integration von Sirenen und optischen Signalgebern in der Ringleitung ist die IQ 8 besonders kostengünstig und materialsparend.


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FlexES

Das FlexES System von ESSER Systemtechnik repräsentiert die neueste Technologie in der Branche. Mit seiner hochmodernen 24-Volt-Basistechnik bietet es eine hervorragende Vernetzbarkeit und eignet sich besonders für den Einsatz in größeren Gewerbeobjekten.

Verlassen Sie sich auf FlexES, um optimale Sicherheitslösungen für Ihre anspruchsvollen Anforderungen zu gewährleisten.


Weitere Produkte

• Rauchansaugsysteme

• Linienförmige Wärmemelder

• Linearrauchmelder

• EX-Melder

• Funkmeldesysteme (IQ 8)

• Feststellanalagen

• Lüftungskanalmelder

• Tunnelüberwachung

Service

Unsere Leistungen

Unsere umfassende Leistungspalette im Bereich Brandmeldeanlagen erstreckt sich von individueller Kund*innenberatung über die Abnahme durch eine Prüfstelle bis zur Weiterleitung an die Bezirkswarnstelle der Feuerwehr.

Vereinbaren Sie gerne eine Vor-Ort-Beratung mit uns, um Ihre Anforderungen zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.

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Planung &
Projektierung

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Installation

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Inbetriebnahme

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Einschulung

Planung & Projektierung

Eine sorgfältige Projektierung bildet das Herzstück für die Qualität Ihrer Brandmeldeanlage. Unsere Planungsprozesse orientieren sich an den geltenden technischen Richtlinien der TRVB 123 S, um höchste Standards zu gewährleisten.

Wir setzen dabei auf moderne CAD-Technik, um Ihnen effiziente und maßgeschneiderte Lösungen zu bieten.

Installation

Unser Montageteam übernimmt gerne sämtliche Installationen für Sie. Damit entfällt für Sie die Notwendigkeit, sich um die Montage der Sicherheitsanlage selbst zu kümmern.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Installation durchführen und wir die Installationsüberwachung übernehmen.

Inbetriebnahme

Die individuelle Programmierung erfolgt präzise nach Ihren spezifischen Anforderungen. Dabei halten wir uns stets an die aktuellen Richtlinien der ÖNORM, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Zuverlässigkeit bei der Inbetriebnahme Ihrer Brandmeldeanlage.

Einschulung

Unsere Techniker stehen Ihnen gerne vor Ort zur Verfügung und führen umfassende Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen durch. Wir begleiten Sie nicht nur bei Brandschutzübungen, sondern unterstützen Sie auch bei regelmäßigen Übungsabläufen.

Verlassen Sie sich auf unser engagiertes Team, um Ihre Mitarbeiterinnen bestmöglich auf den Ernstfall vorzubereiten.

Service & Instandhaltung

Zuverlässige Wartungen

Unsere erfahrenen Techniker führen die Wartung prompt, sorgfältig und sauber durch, wobei wir bestrebt sind, den laufenden Betrieb unserer Kund*innen möglichst wenig zu beeinträchtigen. Etwaige Störungen an der Anlage werden direkt während der Wartung behoben.

Unsere Wartungsspezialististen sind mit sorgfältig ausgestatteten Firmenfahrzeugen unterwegs. Dadurch halten wir die Servicekosten für Sie gering und gewährleisten eine effiziente Durchführung der Wartungsarbeiten.

23 Jahre
Berufserfahrung

Vertrauen Sie auf unsere Berufserfahrung im Brandmeldeschutz - Ihr zuverlässiger Partner für Sicherheit im Gebäude und Brandschutz.

mehr als 11.000
zufriedene Kunden

Wir setzten Standards im Bereich der Brandmeldetechnik und des Kundenservice. Vertrauen Sie auf uns als Ihren zuverlässigen Partner für erstklassige Brandmeldelösungen.

über 2.000
Projekte

Mit über 2000 erfolgreich abgeschlossenen Projekten stehen wir bei KG Technik für Kompetenz und Kundenzufriedenheit

Finanzierung

Langfristige Sicherheit für Ihr Unternehmen

Bei KG Technik stehen wir für höchste Standards in Sachen Brandmeldeschutz. Wir wissen, dass der regelmäßige Austausch oder die Erneuerung von Brandmeldeanlagen eine wichtige Investition für Unternehmen darstellt.

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Zuverlässige & effektive Lösungen

Ihr Experte für Brandmeldeanlagen

Die K.G. Technik ist ein spezialisiertes Unternehmen für Brandmeldeanlagen der renommierten Firma ESSER. Seit unserer Gründung im Jahr 2010 sind wir stolz darauf, ganz Österreich zu betreuen.

Durch intensive Trainingsprogramme halten sich unsere Mitarbeiter*innen stets auf dem neuesten Stand der Technik. Unsere oberste Priorität liegt in der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, die durch unser internes Qualitätsmanagement gewährleistet wird.

Um sicherzustellen, dass wir höchste Standards erfüllen, unterzieht die staatlich akkreditierte Inspektions- und Zertifizierungsstelle regelmäßig die Leistung unseres Teams einer Prüfung.

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Schreiben Sie uns!

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K.G. Technik ©

Design by hauerhauer.com

Code by moodcraft.at

Impressum:

K.G. Technik GmbH

Hans Kudlich Straße 12304 

Orth an der Donau  

Geschäftsführer: Gerald Kucera

Tel.: +43 (0)2212/20390

Fax: +43 (0)2212/29459

E-mail: office@kg-technik.at  

Internet: www.KG-Technik.at

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Firmenbuchnummer: 342745m

Firmengericht: Landesgericht Korneuburg

UID: ATU 65562223  


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Design by HAUER & HAUER



Disclaimer:

KG Technik übernimmt trotz sorgfältiger Ausarbeitung keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Website enthaltenen Informationen, Irrtümer werden vorbehalten. 

Der Benutzer anerkennt den Gebrauch der Website auf eigene Gefahr, sodass niemanden, der an der Erstellung der Informationen beteiligt war, eine (in)direkte Haftung für (Folge-)schäden trifft bzw. diese bis auf das gesetzlich äußerst zulässige Maß beschränkt wird.


Infos, Beschwerden, Anregungen oder Datenauskünfte zur Website unter den angegeben Kontaktmöglichkeiten.

Wir bestätigen, dass wir keine sensiblen Daten an Dritte weitergeben.


Copyright © und für den Inhalt verantwortlich zeichnet die KG Technik GmbH, welche Informationen aus eigenen und fremden Quellen zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Urheber- und sonstigen Schutzrechte liegen daher gemäß den inländischen und EU-rechtlichen Vorschriften bei KG Technik oder den eigens genannten sonstigen Anbietern. Die Vervielfältigung von Texten und Daten einschließlich Speicherung und Nutzung auf optischen und elektronischen Datenträgern darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen. Die Verwendung von Daten inklusive Einspeisung in Online-Dienste, Datenbanken oder Websites durch unberechtigte Dritte sowie die Veränderung oder Verfälschung von Informationen ist untersagt. Der Download sowie der Ausdruck ist jedoch zum persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.




Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.G. Technik GmbH


Anwendungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge anzuwenden, die zwischen der K.G. Technik GmbH (kurz: K.G.) als Vertragspartnerin und Dritten (KUNDEN) geschlossen werden. Diese AGB gelten auch für spätere Verträge, ohne dass auf sie im Einzelfall erneut noch Bezug genommen zu werden braucht.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese zwischen K.G. und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind; sie ersetzen diese AGB nur so weit, wie sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen. Wenn eine der in diesen AGB getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen in diesen AGB getroffenen Regelungen.

2 Leistungen.

2.1 K.G erbringt im ordentlichen Geschäftsbetrieb Leistungen, die folgenden Bereichen zugeordnet werden:

2.1.1 Installierung von Brandmeldeanlagen, 

2.1.2 Wartung von Brandmeldeanlagen,

2.1.3 Projektierung und Planung von Brandmeldeanlagen, 

2.1.4 Schulungen zur Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen,

2.1.5 Erstellen von Brandschutz- und Fluchtwegplänen,

2.1.6 Verkauf der Tragteile von Brandmeldeanlagen.

2.2 Darüber hinausgehende im Kostenvoranschlag, der Pauschale oder dem sonstigen Anbot nicht genannte sonstige Leistungen werden von K.G. als außerordentliche Leistungen erbracht, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit firmenmäßiger Zeichnung von K.G. vereinbart sind.

2.3 Geringfügige und dem KUNDEN zumutbare Änderungen der Leistungsausführung in technischen Belangen bleiben K.G. vorbehalten und werden vom KUNDEN vorweg genehmigt.


3 Anbot / Vertrag.

3.1 Von K.G. gemachte Anbote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 

3.2 Ein von K.G. gemachtes Anbot bzw eine von K.G. gemachte Annahmeerklärung, die verschiedene in Punkt 2 genannte Leitungen oder eine pauschale Erklärung zum Gegenstand hat, gilt als Anbot oder Annaheerklärung über jeweils eine der in Punkt 2 genannten Leistungen, die der Erklärung am ehesten entspricht. Eine von K.G. abgegebene Erklärung zerfällt in so viele gesonderte Erklärungen, als in Punkt 2 genannte Leistungen umfasst sind. Gleiches gilt sinngemäß für Erklärungen des KUNDEN.

3.3 Alle Abschlüsse und Vereinbarungen/Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von K.G. schriftlich bestätigt wurden oder K.G. mit der Erfüllung der Vereinbarung/Bestellung begonnen hat. Änderungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie zwischen K.G. und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind; ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.


4 Leistungsausführung, Eigentumsvorbehalt.

4.1 Zur Ausführung der in Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.6 genannten Leistungen ist K.G. frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind, der KUNDE seine Verpflichtungen erfüllt sowie die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. 

4.2 Wird der Plan vom KUNDEN beigestellt, hat dieser die Richtigkeit des Plans zu bestätigen. K.G. kalkuliert in diesem Fall seine Leistungen auf der Grundlage dieses Plans. Weicht der Plan von der Wirklichkeit ab, sind dadurch auflaufende Mehrkosten, insbesondere Kosten für anfallende Stehzeiten oder Erhöhungen der Material- oder Arbeitskosten vom KUNDEN zu tragen.

4.3 Hat der KUNDE als Voraussetzung für die Leistungserbingung durch K.G. einen branchenfremden Dritten beizuziehen, hat der KUNDE diesen Dritten zu beauftragen und die Kosten für dessen Tätigwerden zu tragen.

4.4 Stimmt K.G. einer vom KUNDEN gewünschten Vertragsänderung zu, inhaltlich deren eine Leistung vom KUNDEN selbst oder einem Dritten erbracht werden soll, so gebührt K.G. 20% des für diese Leistung ursprünglich vereinbarten Entgelts.

4.5 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von K.G.


5 Leistungsfristen und -termine.

5.1 Fertigstellungstermine sind für K.G. nur verbindlich, wenn deren Einhaltung im Einzelfall „fix“ zugesagt worden ist.

5.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch Umstände verzögert, die nicht von K.G. zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „fix“ zugesagten Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung, mindestens jedoch für jeweils sechs Wochen, hinausgeschoben.

5.3 Die in diesem Fall durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten, insbesondere Kosten für anfallende Stehzeiten oder Erhöhungen der Material- oder Arbeitskosten, sind vom KUNDEN zu tragen.


6 Mitwirkungspflichten, Vollmacht.

6.1 Der KUNDE verpflichtet sich, an der Vertragserfüllung gehörig mitzuwirken und K.G. alle Informationen zu erteilen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die kostenlose Beistellung von Baustrom, Steighilfen, Wasser und sanitären Einrichtungen.

6.2 Es ist ausschließlich die Aufgabe des KUNDEN, vor der Leistungserbringung durch K.G. alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die von der Brandmeldeanlage angesteuerten Einrichtungen zu keinen nachteiligen Folgen für den KUNDEN (Fehlalarm, etc.) führen.

6.3 Der KUNDE verpflichtet sich, bei Terminen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen und K.G. ungehinderten Zugang zu sämtlichen Anlagen zu gewährleisten. 

6.4 Der KUNDE erklärt, dass die für den KUNDEN jeweils vor Ort einschreitenden Dritten mit entsprechender Vollmacht ausgestattet sind. Der Vollmachtsumfang umfasst zumindest all jene rechtlichen Angelegenheiten, welche mit der Leistungserbringung in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen; somit insbesondere das Recht, im Namen der KUNDEN Änderungen der Leistungsausführung zu verlangen oder Erklärungen aller Art entgegen zu nehmen.


7 Preis, Kostenvoranschlag.

7.1 Dem Vertragsverhältnis liegt ein Kostenvoranschlag, ein Pauschalpreis oder ein Kaufpreis zugrunde. Pauschaliert sind Preise, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet werden („fix“). Alle von K.G. angegebenen Preise verstehen sich jeweils inklusive Umsatzsteuer.

7.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird auf das vereinbarte Entgelt angerechnet, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Vertragsverhältnis zustande kommt.

7.3 Für Kostenvoranschläge wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen.

7.4 K.G. wird dem KUNDEN eine Erhöhung der Summe der aus dem Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten um mehr als 15% unverzüglich anzeigen. Der KUNDE kann sich nach der Anzeige mit der Erhöhung einverstanden erklären oder vom Vertrag – unter Abgeltung des bisherigen Aufwands – zurücktreten. Erhöhungen um bis zu 15 % der im Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten können ohne Anzeige verrechnet werden.

7.5 Sämtliche technischen Unterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches sind geistiges Eigentum von K.G. und dürfen anderweitig nicht verwendet, insbesondere weitergegeben, vervielfältigt und veröffentlicht werden.


8 Preisveränderungen.

8.1 Verzögert sich die Leistungserbringung bei den in Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.6 genannten Leistungen um zumindest drei Monate aus Gründen in der Sphäre des KUNDEN, sind die jeweils bis zum Ablauf von sechs Monaten erbrachten Leistungen - gegebenenfalls aliquot - als fertiges Werk abzurechnen. 


9 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit.

9.1 K.G. ist berechtigt, bei Leistungen nach Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.5 bei Vertragsabschluss 20 % des vereinbarten Entgelts als Anzahlung zu verlangen. Der KUNDE hat darüberhinaus über Verlangen von K.G. nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu leisten.

9.2 Das Entgelt ist unabhängig von einer allfälligen Inbetriebnahme der Leistung durch den KUNDEN binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig, sobald K.G. dem Kunden eine Rechnung übermittelt hat. Ein Skonto ist unzulässig.

9.3 Bei Verzug des KUNDEN schuldet dieser 

Verzugszinsen von 16% p.a. vom gesamten Betrag der Rechnung,

im Fall einer höheren Zinsbelastung von K.G. durch einen Bankkredit gegebenenfalls höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes,

den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art,

eine Vertragsstrafe von 15% des offenen Betrages.

9.4 Unvollständige oder nicht fristgerecht geleistete Zahlungen einer Rechnung berechtigen K.G., von allen mit dem KUNDEN abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten.

9.5 Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von K.G. ist ausgeschlossen, außer dem Fall des § 6 Absatz 1 Z 8 KSchG.

10 Stornierung, Vertragsstrafe.

10.1 Tritt der KUNDE ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück („Stornierung“), schuldet der KUNDE verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% des vereinbarten Entgelts, sofern nicht im Einzelfall eine höhere Vertragsstrafe vereinbart wurde. Der Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.


11 Gewährleistung, Schadenersatz.

11.1 Beim beiderseitigen Unternehmergeschäft beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate; Mängel müssen binnen 14 Tagen schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn dem KUNDEN Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller des Produkts zustehen.

11.2 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen. Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft wird darüberhinaus auch der Ersatz für Mangelfolgeschäden und dem entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung ist mit dem vom KUNDEN für die Leistungserbringung vereinbarten Nettoentgelt betraglich beschränkt.

11.3 Werden Leistungen vom KUNDEN oder nach Punkt 4.3 von einem Dritten erbracht, übernimmt K.G. keinerlei Aufsichts- oder Überwachungspflicht; K.G. übernimmt für Leistungen des KUNDEN oder des Dritten keine Haftung; dies gilt insbesondere, wenn sich der vom KUNDEN beigestelle Plan als unrichtig herausstellt.

11.4 Das Vorliegen von grobem Verschulden hat bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft der Geschädigte zu beweisen.

11.5 Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. 


12 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand.

12.1 Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von K.G. in 2304 Orth an der Donau.

12.2 Auf diese AGB und alle Verträge, auf die diese AGB anzuwenden sind, ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

12.3 Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen K.G. und dem KUNDEN geschlossenen Verträgen wird die (in Verträgen mit Unternehmern ausschließliche) örtliche Zuständigkeit des am Sitz von K.G. sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.